Die Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung werden von der WKO gerfördert.
Was wird gefördert?
- Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben.
- Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben.
- Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und Politische Parteien.