Berufsreifeprüfung

Wie hoch sind die KURSKOSTEN für die Berufsreifeprüfung, und gibt es Steuerbegünstigungen sowie Förderungen?

Der Kursumfang beträgt für:
Mathematik Hauptmodul und Prüfungsvorbereitung 210 Unterrichtseinheiten – Kosten: 1260,- €
Deutsch Hauptmodul und Prüfungsvorbereitung 190 Unterrichtseinheiten – Kosten: 1140,- €
Englisch Hauptmodul und Prüfungsvorbereitung 205 Unterrichtseinheiten – Kosten: 1230,- €
Fachliche Bildung und Prüfungsvorbereitung 170 Unterrichtseinheiten – Kosten: 1020,- €

Der Vorbereitungskurs gilt steuerlich als “Aus- und Weiterbildung” und kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Kurskosten werden, bei entsprechender Voraussetzung, vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich bis zu 30% gefördert!

Mehr Infos erhalten Sie bei:

Dipl. Päd. Ing. Robert Puchberger BEd [r.puchberger@eduhi.at]
Telefon: 0664/5935178

WER kann die Berufsreifeprüfung ablegen?

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (BGBI. I Nr. 68/1997) und der Novelle aus dem Jahr 2000 (BGB: I Nr. 52/2000) besteht für

  • LehrabsolventInnen mit abgelegter Lehrabschlussprüfung
  • AbsolventInnen mindestens dreijähriger Berufsbildender mittlerer Schulen
  • AbsolventInnen von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
  • AbsolventInnen mindestens 30 Monate dauernder Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst sowie für
  • AbsolventInnen der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung

die Möglichkeit, auf Basis des im Rahmen der Berufsausübung erworbenen praxisbezogenen Wissens die Berufsreifeprüfung abzulegen.

Das Mindestalter ist mit 19 Jahren festgelegt, die erste Teilprüfung kann aber bereits mit 17 Jahren abgelegt werden.

Die Berufsreifeprüfung ist der Reifeprüfung an höhreren Schulen insofern gleichwertig, als sie uneingeschränkt zum Studium an

  • österreichischen Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Kollegs

und anderen Einrichtungen berechtigt und im Bundesdienst als Erfüllung der Erfordernisse für eine Einstufung in den gehobenen Dienst gilt.